Die Vereinssatzung des TTC Hegnach e.V.
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§ 1 Name,
Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
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§3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus
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§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
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§ 6 Beiträge und Dienstleistungen
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§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Es steht ihnen das Recht zu, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Versicherungsschutz besteht wie bei den ordentlichen Mitgliedern über den Württembergischen Landessportbund.
§ 8 Organe
Die Organe des Vereins sind
§ 9 Mitgliederversammlung
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§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Der Vorstand kann außerordentliche
Mitgliederversammlungen einberufen.
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§ 11 Vorstand
Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind nur gemeinsam gemäß §26 BGB vertretungsberechtigt.
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§ 12 Vereinsjugend Der Verein gibt sich eine Jugendordnung. Für die Bearbeitung der Jugendangelegenheiten ist die Vereinsjugend zuständig. Die Vereinsjugend wird gemäß einer von der Jugendvollversammlung beschlossenen Jugendordnung tätig, welcher der Zustimmung des Vorstands bedarf. |
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§ 13 Ordnungen
Zur Durchführung dieser Satzung kann sich der Verein eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Beitragsordnung sowie eine Ehrungsordnung geben. Mit Ausnahme der Geschäftsordnung und der Jugendordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen sind, ist der Vorstand für den Erlass der Ordnungen zuständig.
§ 14 Strafbestimmungen Der Vorstand kann folgende Ordnungsmaßnahmen gegen die Mitglieder des Vereins verhängen, wenn sie gegen die Satzung oder die Ordnungen des Vereins verstoßen oder wenn sie das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins schädigen: 1. Verweis 2. Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an Veranstaltungen des Vereins 3. Ausschluss gemäß §5 Ziffer 3 der Satzung |
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§ 15 Kassenprüfer/in
§ 16 Auflösung
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Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
§ 17 Inkrafttreten Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 02.02.2001 beschlossen. |
